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Am 21. November 2025 treten neue Vorgaben für die QR-Rechnung in Kraft: Ab diesem Datum können im Swiss QR-Code nur noch strukturierte Adressen (Adresstyp «S») verwendet werden. Dies bedeutet, dass sowohl die eigene Adresse (Rechnungssteller) als auch diejenige der Zahlungspflichtigen (Rechnungsempfänger) in einzelne Elemente (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) gegliedert sein müssen. Zudem können neu mehr Sonderzeichen und Umlaute (diakritische Zeichen) verwendet werden. Die zugelassenen Zeichensätze decken neu alle von der Bundesverwaltung zugelassenen Zeichen im Personenregister ab.
Update WinPress 11.0 - QR-Rechnung mit strukturierten Adressen
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Die Umwandlung der Adressen in strukturiere Adressen erfolgt automatisch in WinPress 11.0.
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